Österreichischer Biokraftstoffbericht 2022 veröffentlicht

24.03.2023 | Der österreichische Biokraftstoffbericht "Erneuerbare Kraftstoffe und Energieträger im Verkehrssektor in Österreich 2022" für das Berichtsjahr 2021 kann nun auf der Homepage des BMK unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmk.gv.at/themen/energie/publikationen/biokraftstoffbericht.html

Zusammenfassung

Auch wenn sich in den letzten Jahren das Spektrum an erneuerbarer Kraftstoffen und Energieträgern im Verkehrssektor erhöht hat – allen voran um die sukzessiv steigende Menge an Strom –, so blieben Biokraftstoffe auch 2021 das wichtigste Element im Sinne einer emissionsreduzierenden und fossile Energieträger substituierenden Wirkung.

Das Inverkehrbringen von Biokraftstoffen erfolgt in Österreich seit Oktober 2005 in erster Linie durch die Beimischung von Biodiesel zu Diesel und seit Oktober 2007 zusätzlich durch eine Beimischung von Bioethanol zu Benzinkraftstoff. Bis zum Beginn des Jahres 2009 wurden flächendeckend rund 4,7 Volumenprozent (Vol.-%) Biodiesel und Bioethanol beigemischt. Mit Jänner 2009 wurde die Möglichkeit der Beimischung von Biodiesel auf maximal 7 Vol.-% erhöht.

Im Jahr 2021 wurden für die Substitutionszielberechnung gemäß Kraftstoffverordnung insgesamt 6.080.917,35 Tonnen fossiler Dieselkraftstoff verkauft. Mittels Beimischung wurden gemäß den Daten des nationalen Biokraftstoffregisters elNa (elektronischer Nachhaltigkeitsnachweis) insgesamt 405.937,20 Tonnen Biodiesel sowie 10.524,13 Tonnen an hydrierten Pflanzenölen (HVO, Hydrotreated Vegetable Oils) abgesetzt. Weiters wurden 25.011,73 Tonnen Biodiesel und 1.158,86 Tonnen HVO in purer Form bzw. als Kraftstoff mit höherem biogenem Beimischungsanteil im Dieselkraftstoff auf den Markt gebracht. -

Insgesamt lagen im Berichtsjahr Nachhaltigkeitsnachweise für 430.948,93 Tonnen Biodiesel und 11.657,47 Tonnen HVO vor.

Weiters wurden 1.349.112,17 Tonnen fossile Benzinkraftstoffe abgesetzt. Diesen wurden insgesamt 76.115,72 Tonnen nachhaltiges Bioethanol beigemengt, 16.564,47 Tonnen davon als biogener Anteil von Ethyl-Tertiär-Buthylether (ETBE).

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren wurde Pflanzenöl auch 2021 im Ausmaß von 148,91 Tonnen verwendet, 139,00 Tonnen davon wurden im landwirtschaftlichen Bereich eingesetzt. Zudem wurden im Berichtsjahr insgesamt 291,78 Tonnen Biomethan (Biogas) an den Verkehrssektor abgegeben, davon sämtliche Mengen inklusive Nachhaltigkeitsnachweis.

2021 war bereits das zweite Jahr, in dem Strommengen zur Anrechnung gebracht wurden. Von der insgesamt bestätigten Menge von etwa 179 TJ waren 75,1 % bzw. 134 TJ erneuerbar und konnten damit zur energetischen Zielerreichung herangezogen werden.

Zielerreichung KVO

Über den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 wurde das laut Österreichischer Kraftstoffverordnung (KVO) geforderte Substitutionsziel von 5,75 % (gemessen am Energieinhalt) mit 5,84 % erfüllt, der Wert ist im Gegensatz zum Jahr 2020 um 0,24 % niedriger.

Das im Jahr 2021 zum zweiten Mal verpflichtend zu erfüllende Ziel der Substitution fossiler Kraftstoffe durch fortschrittliche Biokraftstoffe brachte eine Inverkehrbringung von 10.433 Tonnen dieser Kraftstoffe mit sich. Davon entfielen 4.840 Tonnen auf Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME – fatty acid methyl ester), 3.317 Tonnen auf Bioethanol, 1.984 Tonnen auf HVO und 292 Tonnen auf Biomethan. Der fossilen Energiemenge gegenübergestellt ergibt sich bei den fortschrittlichen Biokraftstoffen im Jahr 2021 eine Substitution in der Höhe von ca. 0,12 %. Bei der Zielvorgabe von 0,10 % konnte der Markt als Gesamtes betrachtet das Ziel in diesem Jahr erfüllen.

Unter Berücksichtigung der vorgelagerten Emissionen betrug die durchschnittliche Treibhausgasintensität aller im Jahr 2021 auf den österreichischen Markt verbrachten Kraftstoffe und Energieträger 91,20 g CO2/MJ. Gegenüber dem Referenzwert von 94,1 g CO2/MJ wurde damit im Berichtsjahr österreichweit eine Treibhausgas- (THG-)Minderung von 3,08 % erzielt – ein in etwa gleich hoher Wert wie im Vorjahr und deutlich unterhalb des zu erreichenden Zielwertes von minus 6 % bzw. 88,45 g CO2/MJ. Von dieser Einsparung entfallen ca. 3,04 % auf Biokraftstoffe und ca. 0,04 % auf erneuerbaren elektrischen Strom. Inklusive der zur Anrechnung gebrachten UER-Projekte (Upstream Emission Reduction) (239.016 Tonnen CO2eq) ergibt sich daraus eine Emissionsminderung gegenüber dem Referenzwert von 3,83 %. Zur Erreichung der bereits zum zweiten Mal verpflichtend zu erfüllenden 6 %igen THG-Minderung fehlten insgesamt 690.902,16 Tonnen CO2eq – das sind knapp 260 % der letztjährigen Fehlmenge.

Werden zusätzlich Emissionen aus indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC-Emissionen) berücksichtigt, so ergibt sich im Vergleich zu den Werten für Diesel und Benzin von im Mittel 94,1 g CO2/MJ für alle in Österreich produzierten Biokraftstoffe eine Bandbreite von 14,7–36,0 g CO2/MJ und für alle im Berichtsjahr 2021 in Österreich eingesetzten Biokraftstoffe eine Bandbreite von 23,1–85,7 g CO2/MJ. ILUC-Emissionen werden jedoch gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Kraftstoffqualität [3] nicht für die Berechnungen der Zielerreichung berücksichtigt.

Die durch den Einsatz von Biokraftstoffen erzielten direkten CO2-Emissionseinsparungen im Verkehrssektor – und damit anrechenbar für die Österreichische Treibhausgasbilanz – beliefen sich 2021 auf 1,37 Mio. Tonnen. Bei dieser Betrachtung werden die vorgelagerten Emissionen, wie z. B. für den Anbau der Rohstoffe oder die Herstellung von Biokraftstoffen, den jeweiligen Sektoren und Ländern zugerechnet, in denen die Aktivität stattfindet; Emissionen durch (indirekte) Landnutzungsänderungen werden demnach dem Landwirtschaftssektor zugeordnet.

Mit der Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) wurde auf Basis der Diskussionen über die Einbeziehung von ILUC-Emissionen bis zum Jahr 2030 eine schrittweise Beschränkung der Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen mit einem hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen eingeführt.

In Österreich wurde diese Bestimmung Ende 2020 mit einem deutlich beschleunigten Zeitplan mit einer Novelle der Kraftstoffverordnung (BGBl. II Nr. 630/2020) durch die Bundesministerin für Klimaschutz umgesetzt. Biokraftstoffe mit einem hohen Risiko der indirekten Landnutzugsänderung, im Speziellen palmölbasierte Biokraftstoffe, durften im ersten Halbjahr 2021 nur mehr im Ausmaß der im ersten Halbjahr 2019 eingesetzten Mengen und seit 1. Juli 2021 gar nicht mehr auf die nationalen Ziele angerechnet werden.